Allgemeine Geschäftsbedingungen Syntech GmbH

1.

Geltungsbereich

1.1

Syntech GmbH (nachfolgend «Anbieterin») vertreibt verschiedene innovative Gerätschaften im Bereich der Landwirtschaft und führt  Wartungen bzw. Serviceleistungen an diesen durch. Die Anbieterin schliesst mit dem Kunden einen Vertrag in Form einer individuellen Vereinbarung ab und bildet mit diesem die «Parteien» dieses Vertrags.

1.2

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Verträge, welche zwischen den Parteien geschlossen werden. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss sowie der Bezahlung jeder Rechnung die jeweils aktuelle Fassung der AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

1.3

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, auch wenn dieser darauf verweist (z.B. in Auftragsbestätigung), wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4

Massgebend ist jeweils die bei Vertragsschluss geltende Version dieser AGB. Die Anbieterin behält sich bei berechtigten Interessen vor, die AGB jederzeit zu ändern.

1.5

Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestimmungen und diesen AGB gelten die Bestimmungen des Vertrages vorrangig.

2.

Vertragsschluss

2.1

 

Die angepriesenen Produkte auf «www.syntechswiss.ch» oder in Katalogen gelten nicht als verbindliche Angebote seitens der Anbieterin. Abbildungen von Produkten in Werbungen, Offerten etc. dienen der Illustration und sind unverbindlich. An sämtlichen Unterlagen behält sich die Anbieterin das Eigentums- und Urheberrecht vor.

2.2

Ein Vertragsangebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstelldatum, sofern im jeweiligen Angebot nicht ein abweichendes Datum festgelegt wurde.

2.3

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung der Offerte durch den Kun-den abgeschlossen. Eine gescannte Unterschrift genügt dieser Formvorschriften.

2.4

Die Anbieterin verpflichtet sich unter Vorbehalt von Ziff. 3.1., die im Vertrag bezeichneten Lieferungen und Dienstleistungen zu übernehmen. Zusätzliche Arbeiten, welche nicht im Vertrag bezeichnet wurden, werden separat und zusätzlich verrechnet. Die Anbieterin behält sich vor, die Warenlieferung in Teillieferung auszuführen.

2.5

Der Leistungs- und Lieferumfang ist allein auf die im Vertrag getroffenen Festlegungen beschränkt. Garantien, Zusicherungen von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Anbieterin. Der Kunde bleibt für die Beschaffung von nicht im Umfang des Vertrages enthaltenen, für die Nutzung der Leistungs- und Liefergegenstände wie erforderliche Hilfs-mittel, Software oder Dienstleistungen selbstverantwortlich.

2.6

Der Kunde verpflichtet sich den im Vertag festgelegten Preis zu bezahlen sowie die weiteren Pflichten gemäss Vertrag und dieser AGB (insb. Ziff. 4) einzuhalten.

3.

Preise und Zahlung

3.1

Die in der Offerte der Anbieterin bzw. im Vertrag aufgeführten Preise sind, sofern nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken (CHF / Fr.) ohne Mehrwertsteuer, Versandkosten und Verpackung zu verstehen. Der Preis umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nur die im Angebot oder der Offerte aufgeführten Leistungen und Lieferungen.

3.2

Zahlungen des Kunden haben in der Offerte aufgeführten Währung zu erfolgen.

3.3

3.3. Die Zahlung erfolgt gemäss den auf der Webseite der Anbieterin aufgeführten oder gemäss der im Vertrag bzw. der Offerte definierten Zahlungsmethoden.

3.4

3.4. Den Kunden trifft, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Vorleistungspflicht. Die Anbieterin liefert bestellte Waren oder Dienstleistungen erst nach Zahlungseingang. Bei Folgeverträgen ist die Anbieterin berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.

3.5

3.5. Die Anbieterin behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag und anderen Forderungen einschliesslich Saldoforderungen vor. Die Anbieterin ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden ins Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich zu orientieren, wenn er sein Domizil bzw. seinen Geschäftssitz wechselt. Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag und anderen Forderungen, einschliesslich Saldoforderungen, ist der Kunde nicht berechtigt den Liefergegenstand zu veräussern, zu über-tragen, zu vermieten oder zu verleasen bzw. Sicherungsrechte daran zu gewähren. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er die Anbieterin unverzüglich zu benachrichtigen.

3.6

3.6. Nach Ablauf der in der Rechnung festgelegten Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug; es sind ab da Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 5 % geschuldet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Fehlt auf der Rechnung eine Zahlungsfrist, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Die Anbieterin ist zudem berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten wie Zahlungsverzug, nach Mahnung die Rücknahme der gelieferten Ware zu verlangen; der Kunde ist diesfalls zur Herausgabe verpflichtet.

3.7

3.7. Die Anbieterin ist berechtigt, pro versendete Mahnung eine Mahngebühr von CHF 15.00 zu erheben sowie die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.

3.8

3.8. Bei Bestellungen und Lieferungen ausserhalb der Schweiz können weitere Gebühren und Kosten anfallen, welche durch den Kunden zu tragen sind (insb. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren, Zölle etc.).

4.

Weitere Pflichten des Kunden

4.1

Der Kunde ist verpflichtet, der Anbieterin Informationen zu seinen Räumlichkeiten und den Zugang zu seinen Räumlichkeiten und zu relevanten Geräten und Software (einschliesslich über Fernbedienung) zur Verfügung zu stellen, welche die Anbieterin zu Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag benötigt. Bei Montagearbeiten stellt der Kunde die angemessenen erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmittel auf eigene Kosten zur Verfügung, so unter anderem auch für den Transport und die Auf- bzw. Abladung.

4.2

Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin über aller Gefahren am Arbeitsplatz, welche die Sicherheit des Personals bzw. der Hilfspersonen der Anbieterin beeinträchtigen könnten, zu informieren. Alle Personen- und Sachschäden (inkl. Vieh und anderen Tieren) im Zusammenhang mit den unter diesem Vertrag gelieferten Waren und Dienstleistungen sind schriftlich und detailliert der Anbieterin zu melden. Ei-ne Haftung hierzu wird von der Anbieterin nach Massgaben von Ziff. 8 abgelehnt.

4.3

Wenn und soweit der Kunde einer seiner Vertragspflichten gemäss Ziff. 4.2 und 4.3 oder auch allen anderweitigen Vertragspflichten nicht oder nur verzögert nachkommt, haftet die Anbieterin nicht für dadurch verursachte Verzögerungen.

5.

Lieferung und Gefahrenübergang

5.1

Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an die durch den Kunden angegebene Lieferadresse. Die angegebene Lieferadresse muss existieren und erreichbar sein; allfällige Zusatzkosten oder Rücksendungen gehen zulasten des Kunden.

5.2

Die Lieferfristen werden so genau wie möglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Nur ausdrücklich zugesicherte verbindliche Liefertermine gelten als vereinbart. Eine Überschreitung der Lieferfristen berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadenersatz.

5.3

Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen Hindernissen (wie Kriege, Pandemien, Naturkatastrophen etc.), sofern die-se nachweislich von erheblichem Einfluss für die Herstellung oder Lieferung sind.

5.4

Bei Lieferung ohne Montage gehen Nutzen und Gefahren – auch bei Teillieferungen – mit der Abgabe der Liefergegenstände zur Versendung auf den Kunden über. Bei Lieferung mit Montage gehen Nutzen und Ge-fahren mit beidseitiger Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls auf den Kunden über.

5.5

Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Betrages sowie nach Erhalt der Gegenstände durch den Kunden bei Lieferung ohne Montage bzw. mit beidseitiger Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bei Lieferungen mit Montage geht das Eigentum vorbehältlich Ziff. 3.5. an den gelieferten Gegenständen auf den Kunden über.

6.

Prüfpflicht

6.1

Der Kunde hat die gelieferten bzw. montierten Waren und Gegenstände sofort auf Funktionalität, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

6.2

Unvollständige oder falsche Lieferungen sowie Lieferschäden, Montagemängel oder sonstige Mängel am gelieferten oder montierten Gegen-stand hat der Kunde innerhalb von sieben Kalendertagen seit der Zustellung bzw. innerhalb von sieben Kalendertagen nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls zu melden. Die Meldung hat schriftlich an die Anbieterin zu erfolgen.

6.3

Nach Ablauf der sieben Kalendertage gemäss Ziff. 6.2. gilt das Produkt als genehmigt.

6.4

Versteckte Mängel sind der Anbieterin innerhalb von sieben Kalender-tagen nach Entdeckung gemäss Formvorschrift nach Ziff. 6.2. zu melden.

6.5

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die gelieferten Gegenstände im Vergleich zur Abbildung im Internet oder Offerten insb. je nach Bildschirmeinstellungen des Kunden geringfügige Abweichungen aufweisen kann. Diese geringfügigen Abweichungen geben dem Kunden kein Gewährleistungsrecht gemäss Ziff. 7.

7.

Gewährleistung und Garantie

7.1

Eine Garantie im Sinne einer Nachbesserung wird gewährt, sofern die Mängelrüge fristgerecht gemäss Ziff. 6.2. erfolgt ist sowie innert einer Frist von 12 Monaten ab Ablieferung an den Kunden bei Lieferungen ohne Montage bzw. ab Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bei Lieferungen mit Montage. Nach Ablauf der Frist von 12 Monaten erlischt der Garantieanspruch. Eine Verlängerung/Unterbrechung dieser Frist ist ausgeschlossen. Rücksendungen und Retouren erfordern die vor-gängige Zustimmung der Anbieterin.

7.2

Mit der Mängelanzeige erhält die Anbieterin das Recht, den mitgeteilten Schaden durch eigene Mitarbeiter, solche des Herstellers oder durch Experten ihrer Wahl prüfen zu lassen. Die Prüfung kann beim Kunden vor Ort, in der Werkstatt der Anbieterin oder beim Hersteller vorgenommen werden.

7.3

Umfasst die Lieferung eine ganze Anlage inkl. Montage durch die Anbieterin, so wird bei der Übergabe der gesamten Anlage oder von Teilen davon zum produktiven Betrieb ein schriftliches, vom Kunden und dem Monteur der Anbieterin unterschriebenes Protokoll erstellt. All-fällige Mängel werden darin festgehalten. Die Anbieterin hat diese Mängel innert nützlicher Frist nachzubessern.

7.4

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, insb. Wandelung und Minderung, werden ausdrücklich wegbedungen.

7.5

Eine Gewährleistung nach Ziff. 7.1. ist ausgeschlossen für Defekte, welche nicht der Anbieterin zuzurechnen sind wie insb.:
- Angaben von unrichtigen Massen durch den Kunden;
- Verwendung ungeeigneter Schmier- und Reinigungsmittel durch den Kunden;
- Natürlicher Verschleiss von Teilen;
- Äussere Einwirkungen wie Schläge, Stösse bzw. Fall von Kunst-stoffteilen etc.;
- Einbau von nicht originalen Teilen durch den Kunden oder durch Personen die hierzu nicht von der Anbieterin autorisiert sind;
- Reparaturen oder Eingriffe durch den Kunden oder durch Personen, die hierzu nicht von der Anbieterin autorisiert sind;
- Nichtbeachtung von Wartungs- und Betriebsvorschriften sowie fehlerhafte Bauleistungen;
- Unsachgemässe Behandlung;
- Änderungen und Eingriffe in die Software und Steuerung durch den Kunden oder Personen, die nicht durch die Anbieterin dazu berechtigt sind.

7.6

Jegliche Gewährleistung der Anbieterin im Zusammenhang Drittdienstleistern und anderen Dritten ist ausgeschlossen.

7.7

Für Software und Onlinedienste, welche dem Kunden übergeben und zur Verfügung gestellt werden, gelten die diesbezüglichen Nutzungsbedingungen. Bei Fremdsoftware und Onlinedienste Dritter beschränkt sich die Haftung der Anbieterin für Mängel an der Software oder des Dienstes darauf, die Ansprüche des Kunden an den Dritten weiterzuleiten. Weitergehende Haftung der Anbieterin wird soweit gesetzlich zu-lässig abgelehnt.

8.

Haftung

8.1

Die Haftung der Anbieterin für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus Lieferverzug, Datenverluste, Hackerangriffe, Denial-of-Service-Attacken sowie Handlungen oder Unterlassungen von Hilfs- oder Drittpersonen werden ausgeschlossen.


Die Haftung der Anbieterin bei unsachgemässem, vertragswidrigem oder widerrechtlichem Gebrauch der Gegenstände sowie bei höherer Gewalt wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden sowie Erdbeben, Krieg, Streik etc., welche nicht durch die Anbieterin zu vertreten sind, wird abgelehnt.


Die Anbieterin ist berechtigt, im Falle von höherer Gewalt, die länger als vier Wochen dauert, den Vertrag ohne Rückerstattung per sofort aufzulösen.


Erdungen und Potentialausgleich sind gemäss den Weisungen des Starkstrominspektorates (ESTI) auszuführen. Der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Elektroplaner/-installateur ist für die vorschriftsgemässe Erstellung der Erdungsanlage sowie des Potentialausgleichs zu-ständig. Eine Haftung der Anbieterin für Schäden, die wegen fehlerhafter bzw. mangelhafter Erdungen sowie Potentialausgleich auftreten, ist ausgeschlossen.

9.

Datenschutz und Geheimhaltung

9.1

Die Anbieterin verpflichtet sich sowohl die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (SR 235.1) als auch der Europäischen Daten-schutz-Grundverordnung (nachfolgend DSGVO) einzuhalten.

9.2

Die Anbieterin ist berechtigt, Personendaten des Kunden zu erheben und zu bearbeiten, welche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen sowie gemäss Ziff. 9.3. – 9.6. erforderlich sind. Der Kunde willigt mit Vertragsabschluss explizit dazu ein.

9.3

Es werden dabei insb. Stammdaten (Firma, Name, Adresse, Kundennummer, Telefonnummer, Links zu sozialen Netzen etc.) und Vertrags-daten (Vertrag, Angebot, Kündigung, Mängelrüge etc.) erfasst und bei Kontaktaufnahme durch den Kunden erhoben.

9.4

Die Personendaten werden von der Anbieterin zum Zweck der Vertragserfüllung bzw. Vertragsabwicklung sowie zur Kommunikation mit dem Kunden bearbeitet. Zudem werden die Daten auch zur Rechtswahrung (Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen etc.) der Anbieterin verwendet. Die Anbieterin ist zudem berechtigt, Personendaten dort zu bearbeiten, wo sie ein berechtigtes Interesse hat.

9.5

Weiter ist die Anbieterin berechtigt, die Personendaten zu Marketing-zwecken sowie pseudonymisiert zur Marktforschung sowie Produkteentwicklung zu verwenden. Wünscht der Kunde keine Mitteilungen von der Anbieterin (Bsp. Newsletter, Sonderangebote etc.), so kann er sich davon jederzeit schriftlich abmelden.

9.6

Für die Zwecke der Vertragsabwicklung ist die Anbieterin berechtigt, Personendaten an Dritte weiterzugeben. Die Daten werden insb. von den IT-Partnern (Datenspeicherung, Cloud-Dienste etc.), den Produktherstellern, den Lieferpartnern (Namen und Adressen etc.) und Inkassounternehmen oder Beratungsdienstleistern (Steuerberatern, Rechtsanwälte etc.) bearbeitet. Die Auftragsbearbeiter sind verpflichtet, Personendaten ausschliesslich nach der Instruktion der Anbieterin zu bearbeiten und die Massnahmen gemäss Ziff. 9.7 zu ergreifen.

9.7

Die Anbieterin ergreift geeignete Massnahmen, um die Personendaten des Kunden sicher zu speichern und gegen unberechtigten Zugriff, Verlust oder Beschädigung zu schützen.

9.8

Die Personendaten werden nach Beendigung des Vertrages oder auf Verlangen des Kunden hin gelöscht, mit Ausnahme der Daten, welche einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht werden alle (Personen-)Daten end-gültig gelöscht. Wo eine Löschung nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand möglich ist, kann die Anbieterin die Personendaten auch anderweitig unzugänglich machen bzw. sperren.

9.9

Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob über ihn Personendaten erhoben werden, eine Kopie der gespeicherten Personendaten zu verlangen und die Korrektur unrichtiger Daten zu fordern.

9.10

Bei Fragen oder Bedenken hinsichtlich der Verarbeitung der personen-bezogenen Daten kann der Datenschutzbeauftragte der Anbieterin schriftlich an Syntech GmbH, Sonnweid 145, 5027 Herznach kontaktiert werden.

9.11

Die Anbieterin sorgt dafür, dass sämtliche zur Bearbeitung von Personendaten befugte Personen, sich zur Geheimhaltung verpflichten, so-fern sie nicht von Gesetzes wegen einer Geheimhaltungspflicht unter-stehen.

10.

Schlussbestimmungen

10.1

Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie per E-Mail von der Anbieterin bestätigt oder schriftlich vereinbart werden.

10.2

Eine allfällige Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung oder dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es wird vereinbart, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages bzw. der AGB am nächsten kommt.

10.3

Die Anbieterin ist berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis oder Teile davon auf einen Dritten zu übertragen. Eine selbige Übertragung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

10.4

Die geschlossenen vertraglichen Verhältnisse zwischen der Anbieterin und dem Kunden unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG; SR 0.221.211.1).

10.5

Für sämtliche Streitigkeiten aus Verträgen zwischen der Anbieterin und dem Kunden ist der ausschliessliche Gerichtsstand am Sitz der Anbieterin in Herznach. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Ungeachtet dessen ist die Anbieterin stets berechtigt, auch am Geschäfts- oder Wohnsitz des Kunden gerichtliche oder behördliche Verfahren anzustreben.


Syntech GmbH; Februar 2024







 
 
 
 
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